Aufgaben der Berufsgenossenschaft
M A S T E R - N A V I G A T I O N
Aufgaben der Berufsgenossenschaften - allgemein
Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten (Prävention), Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder dem Eintritt einer beruflich bedingten Erkrankung zu heilen (Rehabilitation) und sie gegebenenfalls finanziell zu entschädigen (Kompensation).
Nach Eintritt des Versicherungsfalles (Arbeits -, Wegeunfall oder Berufskrankheit ) entschädigt die Berufsgenossenschaft den Versicherungsfall durch Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung, Hilfsmittel, Medikamente und bei Verbleib einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in rentenberechtigender Höhe (ab 20 %) auch durch eine Rente an den Geschädigten oder an dessen Angehörige.
Berufsgenossenschaften erzielen keinen Gewinn . Die wesentlichen Entscheidungen werden durch paritätisch mit Arbeitgeber- und Versichertenvertreter besetzte Gremien, den Vorstand und die Vertreterversammlung getroffen.
Übrigens..
Was wären Vorschriften und Regeln, wenn diese nicht beachtet würden?
Vorschriften beruhen aus einer jahrzehntenlangen Unfall-Statistik der Berufsgenossenschaften und letztendlich zum sicheren Einsatz der Unfallverhütung mit Erfolg belegbaren Erfahrungswerten.
Die einen schreiben diese, die anderen sind verpflichtet es ordnungsgemäß an alle Bedürftigen weiter zu geben.
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(Redaktion)
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